Wir berichten regelmässig über Entwicklungen aus dem Bundesgericht. Vorliegend zum steuerrechtlichen Wohnsitz. Der steuerrechtliche Wohnsitz ist grundsätzlich nicht frei wählbar. Versäumnis der Anfechtung einer Verfügung des erstveranlagenden Kantons kann zur Verwirkung des Anfechtungsrechts führen.
Recent Comments