Im Alltag tritt jeder von uns in vielfältiger Art und Weise in Kontakt mit dem Staat. Diese Kontakte können vertraglicher Natur sein oder – tendenziell häufiger – der Staat tritt hoheitlich auf. Infolge des üblicherweise vorherrschenden Subordinationsverhältnisses zwischen Privaten und Staat ist ein besonderes Augenmerk auf die Rechtmässigkeit staatlichen Handelns zu legen.

Wir betreuen Sie kompetent im Vorfeld von Streitigkeiten sowie nichtstreitigen Verwaltungsverfahren und beschreiten – sofern notwendig – das verwaltungsinterne sowie verwaltungsexterne Beschwerdeverfahren.

Im Rahmen des öffentlichen Rechts unterstützen wir Sie insbesondere in folgenden Angelegenheiten:

  • Kommunalrecht (bspw. Gemeindeordnungen);
  • Ordnungsrecht (bspw. allgemeine Polizei- sowie Ruhezeitverordnungen);
  • Schulrecht;
  • Umweltrecht (bspw. Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser- sowie Bodenschutzrecht); und
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht (bspw. Kartell- sowie Gewerberecht).