Wir berichten regelmässig über Entwicklungen aus dem Bundesgericht. Vorliegend zur Frage, ob und wann Sponsoringbeiträge bei Unternehmen und juristischen Personen als geschäftsmässig begründeter Aufwand gelten und deshalb steuerlich abzugsfähig sind. Je nach konkreter Situation kann die Verbuchung geschäftsmässig nicht begründeter Aufwendungen ein (versuchtes) Steuerdelikt darstellen.
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